Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Mitarbeiterin die vom 15.04.2025 - 20.05.2025 auf Reha war. Ab dem 24.04.2025 ist sie aufgrund anrechenbarer VEK aus der Lfz. gefallen.
Aus der Reha wurde sie arbeitsunfähig entlassen.
In der Zeit vom 13.11.2025 - 04.12.2025 war sie erneut auf Reha und wurde auch hier wieder arbeitsunfähig entlassen.
Ab dem 08.12.2025 war sie bis einschl. 31.12.2025 in Wiedereingliederung.
Wir haben für die Zeit der Reha, wo sie aus der Lfz. war Zuschuss zum Übergangsgeld angesetzt und außerhalb der Reha den zutreffenden Krankengeldzuschuss.
Gibt es Außnahmen, wann Übergangsgeld weiterhin zu zahlen ist
z. B. weil arbeitsunfähig von Reha entlassen wurde?
Um eine kurze Rückmeldung wären wir dankbar.
Danke vorab.