Hallo!
Eine Mitarbeiterin ist seit dem 03.05.2022 durchgehend arbeitsunfähig.
Ab dem 26.06.2022 geht sie auf Reha.
Welcher Monat muss für die Berechnung des Übergangsgeldes bescheinigt werden?
Der April (Beginn AU 03.05.) oder der Mai (Beginn Reha 26.06.)
Danke und viele Grüße!