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  • 01
    Übergangsgeld

    Guten Tag,

    eine Mitarbeiterin bezieht seit 24.9.25 Krankengeld. Sie hat ab 6.11.2025 eine REHA Maßnahme von DRV bewilligt bekommen (Träger Deutsche Renteversicherung). ich muss ab 6.11.2025 eine neue EEL Meldung machen. Nun hätte die Mitarbeiterin, wenn sie gearbeitet hätte, eine Gehaltssteigerung ab 1.10.2025 gehabt. Für welchen Zeitraum bescheinige ich in der EEL Meldung? Wird die Gehaltssteigerung berücksichtigt, obwohl sie noch lfd. keine Lohnfortzahlung von uns erhält?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  • 02
    RE: Übergangsgeld

    Hallo Westerwald,
     
    für die Berechnung des Übergangsgeldes bei Beschäftigten ist der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Rehabilitations-Maßnahme maßgebend. Geht dieser Maßnahme eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit voran, ist der Berechnung des Übergangsgeldes der letzte Entgeltabrechnungszeitraum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zugrunde zu legen.
     
    Hierbei haben Änderungen des Inhalts des Arbeitsverhältnisses, die nach Ablauf des Entgeltabrechnungszeitraumes wirksam werden (z. B. eine Gehaltssteigerung), keinen Einfluss auf die Berechnung des Regelentgelts.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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