Guten Tag,
am 06. Juli 2022 wurde ein neuer Tarifvertrag im Bankensektor (Genossenschaft) geschlossen. Hiernach erfolgt zum 01.01.2023 eine tarifliche Anpassung der Gehälter.
Aufgrund der gesetzlichen Erhöhung auf 1.600 € ab dem 01.10.2022 sind weitere Mitarbeiter in die Übergangsfallregelung gefallen. Bezüglich der Prognosebetrachtung nun die Frage:
Ist für die Prognosebetrachtung am 01.10.2022 für 3 Monate das alte Gehalt und für 9 Monate das neue Gehalt zu veranschlagen? Oder wird das neue Gehalt erst im Rahmen der Prognosebetrachtung zum 01.01.2023 angesetzt für dann 12 Monate?
Weiterhin die Frage wie ist das für unsere Bestandsmitarbeiter zu beurteilen. Bei denen erfolgte die letzte Prognosebetrachtung zum 01.04.2021 (anlässlich einer tariflichen Anpassung) bzw. später im Falle einer Gehaltsveränderung bzw. Stundenveränderung. Für diese Mitarbeiter erfolgte zum 01.10.2022 individuell keine Veränderung im Gehalt. Lediglich die gesetzliche Erhöhung auf 1.600 €. Muss für diese Bestandsmitarbeiter trotzdem eine neue Prognosebetrachtung zum 01.10.2022 erfolgen?
Vielen Dank im Voraus.