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  • 01
    Übergangsbereich/Midijob

    Hallo,

    wir beschäftigen eine Arbeitnehmerin mit 824 Euro Bruttogehalt. Sie hat ein weiteres Beschäftigungsverhältnis mit einem Brutto von 1000 Euro als Praktikantin (SV pflichtig). Kann jeder Betrieb die Arbeitnehmerin als Midijob abrechnen? Insgesamt ist ihr Verdienst ja unter 2000 Euro. Ein Arbeitgeber alleine kann ja keinen Midijob in diesem Fall abrechnen, oder? Vielen Dank für eine Rückmeldung.

  • 02
    RE: Übergangsbereich/Midijob

    Guten Tag,
     
    für Beschäftigte mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs (2025: 556,01 – 2.000 Euro) gelten besondere Regelungen für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage. Die Beschäftigten zahlen im Übergangsbereich einen ermäßigten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
     
    Die Anwendung der besonderen beitragsrechtlichen Regelungen sind verpflichtend – auch von beiden Arbeitgbern – anzuwenden, sobald die Obergrenze von 2.000 Euro durch Addition aller Arbeitsentgelte nicht überschritten wird.

    Für Sie bedeutet es, dass Sie und auch der weitere Arbeitgber die Mitarbeiterin im Übergangsbereich beschäftigen und die Abrechnung unter Berücksichtigung beider Arbeitsentgelte entsprechend zu erfolgen hat.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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