Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt: eine Mitarbeiterin, deren regelmäßiges Entgelt im Übergangsbereich liegt, hat über mehrere Jahre 80 Überstunden aufgebaut. Diese Überstunden sollen nun in einer Summe (mit besonderer Umlage-Berechnung) abgerechnet werden.
Der Monat, in dem die Überstunden abgerechnet werden, liegt damit natürlich über der Grenze; Beitragsberechnung ist klar.
Aber: kann es bei einer Sozialversicherungsprüfung zu einem Problem kommen, dass eine größere Anzahl von Überstunden abgerechnet wird, da ggf. die Abrechnung im Übergangsbereich in Frage gestellt wird? Hätte die Mitarbeiterin immer gleich ihre Überstunden ausbezahlt bekommen, wäre sie womöglich nicht im Übergangsbereich gewesen.
Die Einschätzung muss ja immer im Voraus erfolgen und wird auch für die Vergangenheit nicht mehr geändert. Wir sind uns nun aber trotzdem unsicher, wie wir hier korrekt vorgehen. Die Mitarbeiterin soll auch weiterhin im Übergangsbereich abgerechnet werden. Der Anfall der Überstunden ist im Voraus nicht so genau absehbar.
Herzlichen Dank für ein Feedback und viele Grüße