Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben einen Altersvollrentner beschäftigt (3/3/2/1) und 119 Schlüsselung.
Bisher hat er über 2.000 Euro verdient.
Nun ab dem 01.01.2025 verringert sich sein Einkommen aufgrund geringerer Stundenanzahl auf einen Betrag unter 2.000 Euro.
Wie muss ich diesen Mitarbeiter abrechnen. Schlüsselung bleibt gleich, aber Midijob - Hochrechnung und Midijob schlüsseln?
Muss ich die Rente des Mitarbeiters irgendwie berücksichtigen?
Worauf müssen wir noch achten?
Ich danke Ihnen für die Unterstützung.
MfG