Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben eine Frage zur Festlegung des Prognosezeitraums von i.d.R. 12 Monaten anhand unseres Praxisbeispiels:
Eine langjährige Mitarbeiterin übt seit einigen Jahren einen Midijob im Übergangsbereich aus.
Im Mai 2023 hat sie eine Lohnerhöhung erhalten, daher wurde zu diesem Zeitpunkt eine neue Prognose für den Zeitraum 01.05.2023 bis 30.04.2024 erstellt, diese erlaubte die Anwendung des Übergangsbereiches. Im Januar 2024 hat sie eine weitere Lohnerhöhung bekommen, damals war auch schon bekannt, dass im Mai 2024 eine weitere Tariferhöhung erfolgen wird. Dazu sind folgende Fragen aufgekommen:
1) Ist die Prognoseberechnung im Zuge der Lohnerhöhung zum 01.01.2024 für den Zeitraum 01.05.2023 bis 30.04.2024 anzupassen? Und zur Lohnerhöhung 01.05.2024 eine neue 12-Monats-Betrachtung für den Zeitraum 01.05.2024 bis 30.04.2025 zu erstellen?
2) Oder muss zum 01.01.2024 eine Vorausschau für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 erstellt werden? Eine weitere neue Prognose dann zum 01.05.2024 (nächste Lohnerhöhung) bis 30.04.2025?
Wir haben tatsächlich beide Varianten durchgerechnet, es ergeben sich aufgrund der unterschiedlichen Prognosezeiträume natürlich auch differenzierte regelmäßige monatliche Arbeitsentgelte, im Endergebnis ergab sich aber in beiden Fällen, dass der Übergangsbereich nicht mehr anwendbar ist. Wenn nun der Prognosezeitpunkt nach Variante 1) Anpassung 01.05.2023 bis 30.04.2024 korrekt wäre, ab wann entfällt dann die Anwendung des Übergangsbereiches? Ab 01.01.2024?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.