Guten Tag Expertenteam,
eine Mitarbeiterin lag mit ihrem Entgelt bis zum 30.09.2022 oberhalb des Übergangsbereichs. Seit dem 21.09.2022 befindet sie sich in der Mutterschutzfrist. Durch die Neuregelung des Übergangsbereichs liegt das Entgelt ab 01.10.2022 nun innerhalb des Übergangsbereichs, was ja ein höheres Netto-Entgelt zur Folge hätte. Ist dies als dauerhafte Änderung im Sinne von § 21 Absatz 4 Mutterschutzgesetz zu werten und somit ab 01.10.2022 zu berücksichtigen?
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antwort