Eine Frage zur Prüfung des Übergangsbereiches:
Wie gehe ich bei der Beurteilung vor, wenn der Arbeits-Vertrag befristet ist? Z.B. Eintritt oder Verlängerung ab 1.1.23 und Befristung bis 30.6.23.
Rechne ich dann 6 Monate als Zeitjahr hoch oder nehme ich fiktiv das ganze Jahr 2023 mit in die Beurteilung hinzu.
Vielen Dank vorab!