Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Fall, welcher zum 01.10.2022 einen Bruttoverdienst von ca. 490 EUR hat.
Bisher war diese Person mit den Personengruppenschlüssel 119 und den Betragsgruppenschlüssel
3321 unter Anwendung der Midijobregelungen angemeldet.
Nun sind wir unsicher, wie wir mit einen solchen Fall hinsichtlich des sog. Bestandsschutzes verfahren sollen.