Hallo,
nehmen wir an, Mitarbeiter bekommen ein regelmäßiges Entgelt in Höhe von 2050,-€.
Durch teilweise Beteiligung an der Leasingrate eines privat genutzten Dienstfahrrades per Entgeltumwandlung in Höhe von 60 € fällt das SV-pflichtige Arbeitsentgelt auf 1990,-€.
Ist der Übergangsbereich dann anzuwenden oder würden die 2050€ berücksichtigt?
Was würde passieren wenn der GWV aus der Fahrradnutzung 11,-€ wäre. Würden diese berücksichtigt und 2001,-€ als Bemessungsgrundlage gelten?
Sind geldwerte Vorteile grundsätzlich mit in das regelmäßige Entgelt in Bezug auf den Übergangsbereich einzubeziehen?
Bleiben Sachbezüge bis 50€ oder sonstige Nettoleistungen (z.B Kita-Zuschüsse oder Jobticket) im Übergangsbereich unberücksichtigt?
Vielen DAnk