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ein Arbeitnehmer reduziert sein Entgelt auf 1688€ während der Elternzeit-Teilzeit für 2 Monate (23.04.-22.06.2025). Ist die Regelung für den Übergangsbereich anzuwenden?
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Guten Tag,
ein Arbeitnehmer reduziert sein Entgelt auf 1688€ während der Elternzeit-Teilzeit für 2 Monate (23.04.-22.06.2025). Ist die Regelung für den Übergangsbereich anzuwenden?
Guten Tag,
bei der Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich liegt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen.
Dabei ist grundsätzlich auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat.
Ob die maßgebenden Entgeltgrenzen regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich unter- oder überschritten werden, ist bei Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder dauerhaften Veränderung in den Verhältnissen im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu beurteilen.
In dem von Ihnen geschilderten Fall fällt das Arbeitsentgelt vorübergehend für 2 Monate aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit in den Übergangsbereich.
Da hier das Arbeitsentgelt nur für einen kurzen Zeitraum und nicht regelmäßig innerhalb des Übergangsbereichs liegt, ist eine dauerhafte Veränderung nicht gegeben.
Der Übergangsbereich ist hier demnach nicht anzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
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