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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Übergangsbereich Beamte Bewertung

    Folgender Sachverhalt: Beamter hat bei uns eine Teilzeitstelle (anderer Arbeitgeber, nicht als Beamter eingestellt). Er ist bei uns im Übergangsbereich und würde, wenn sein Entgelt als Beamter dazu zählt nicht mehr im Übergangsbereich sein. Zählt das Einkommen als Beamter dazu? Oder ist die Bewertung im Übergangsbereich richtig, da er in der Beamtenanstellung keine Sozialversicherungsbeiträge zahlt?

  • 02
    RE: Übergangsbereich Beamte Bewertung

    Guten Tag,
     
    werden mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Prüfung zur Anwendung des Übergangsbereichs nur die Arbeitsentgelte zusammenzurechnen, die aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen erzielt werden (z. B. keine Berücksichtigung einer versicherungsfreien Beschäftigung als Beamter).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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