Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt zu einer Beschäftigten:
- Elternzeit mit Teilzeit (6,0h) 01.01.2025 bis 30.04.2025, das Entgelt liegt monatlich im Übergangsbereich
- volle Elternzeit 01.05.2025 bis 31.08.2025
- ab 01.09.2025 Beschäftigung 39,0h wöchentlich ( so der Stand jetzt)
Wie ist die Beurteilung vorzunehmen. Muss das ganze Jahr betrachtet werden? Dann läge die Beschäftigung nach Hochrechnung außerhalb des Übergangsbereiches und ist voll sozialversicherungspflichtig.
Oder ist die Beschäftigung von 01.01.2025 bis 30.04.2025 als Beschäftigung im Übergangsbereich zu beurteilen und ab 01.05.2024 als voll sozialversicherungspflichtig?
Danke für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen