Hallo,
ein Mandant von mir hat im Januar eine Tariferhöhung abgeschlossen und ausbezahlt, die rückwirkend zum 01.10.2023 greift.
Hat dies bei der Beurteilung des Übergangsbereiches bereits rückwirkend ab 01.10.2023 Auswirkungen oder erst ab Januar?
Vielen Dank.