Für die Beurteilung zum Übergangsbereich benötigen wir eine Hilfestellung.
Eine neue Beurteilung, inwieweit der Mitarbeiter in den Übergangsbereich fällt ist regulär bei jeder Änderung - vorausschauend für ein Jahr - vorzunehmen
1. Aktuell ist noch nicht bekannt, wie hoch die Tariferhöhung ausfällt. Wenn die Umsetzung hierzu im Mai rückwirkend zum Januar erfolgt, ist die Umstellung ab Januar oder ab Mai entsprechend vorzunehmen?
2. durch die Anwendung vom TVöD wird auch eine ZVK mit berücksichtigt, die mit verbeitragt wird. Die Höhe ist hierzu unterschiedlich und ist für eine Hochrechnung nicht bekannt. Wie ist dieser Passus für die Beurteilung mit heranzuziehen? Dies betrifft u.a. auch Zuschläge (Urlaubsaufschlag, Krankheitsaufschlag, etc., die nicht vorhersehbar sind)
3. Für die Beurteilung wird das regelmäßige Entgelt herangezogen. Auch Zeitzuschläge können nicht vorausschauend für die Beurteilung mit herangezogen werden. Ist hierfür das durchschnittliche Entgelt der letzten 12 Monate heranzuziehen?
4. Werden anstehende Höhergruppierungen, die in der Zukunft liegen ebenso mit einbezogen oder erst ab Zeitpunkt der tatsächlichen Umsetzung. Ebenso bei befristeten Stunden.