Guten Tag,
ich habe gelesen, dass wenn die Voraussetzungen für den Übergangsbereich vorliegen der verpflichtende Übergangsbereich anzuwenden ist.
Wo steht das, dass es verpflichtend anzuwenden ist?
Kann man die Anwendung des Übergangsbereich ausschließen, wenn man zum Beispiel beim Mitarbeiter schriftlich nachfragt, ob er noch weitere Beschäftigungen hat, und er uns keine Rückmeldung gibt?
Wenn ja, wo steht das?
Vielen Dank im Voraus.