Guten Morgen,
leider wurde bei einigen Mitarbeitern der Übergangsbereich in den Vorjahren nicht berücksichtigt.
Frage wie weit zurück kann man die Anwendung berücksichteigen.
Bei Mitarbeitern welch im Übergangsbereich liegen, ist es doch verpflichtend den Übergangsbereich zu berücksichtigen?