Expertenforum - Übergangbereich

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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Übergangbereich

    Guten Morgen,

    leider wurde bei einigen Mitarbeitern der Übergangsbereich in den Vorjahren nicht berücksichtigt.

    Frage wie weit zurück kann man die Anwendung berücksichteigen.

    Bei Mitarbeitern welch im Übergangsbereich liegen, ist es doch verpflichtend den Übergangsbereich zu berücksichtigen?

  • 02
    RE: Übergangbereich

    Guten Tag,
     
    bei der Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (Entgeltspanne seit dem 01.01.2025 zwischen 556,01 EUR und 2.000,00 EUR) liegt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Dabei ist grundsätzlich auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat.  

    Ob die maßgebenden Entgeltgrenzen regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich unter- oder überschritten werden, ist bei Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder dauerhaften Veränderung in den Verhältnissen (z. B. Erhöhung oder Reduzierung des Arbeitsentgelts oder auch Erhöhung der Grenzen des Übergangsbereichs) im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu beurteilen.

    Wurden bei Vorliegen der Voraussetzungen die Regelungen des verpflichtenden Übergangsbereichs bisher nicht angewandt, ist die Lohnabrechnung rückwirkend zu korrigieren. Wir empfehlen Ihnen das weitere Vorgehen mit der zuständigen Krankenkasse abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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