Liebes Expertenforum,
im gemeinsamen Rundschreiben zur U1 steht "Sieht die Satzung der Krankenkasse differenzierte Erstattungssätze vor, hat der Arbeitgeber den von ihm gewählten Erstattungssatz der Krankenkasse anzuzeigen." Wie hat diese Anzeige zu erfolgen?
Gibt es hier Unterschiede je nach Satzung der Krankenkassen? Gibt es Unterschiede je nachdem, wann das Arbeitgeberkonto bei der Krankenkasse eröffnet wurde (z.B. vor oder nach Einführung des Datensatz Arbeitgeberkonto und des Datensatz Betriebsdatenpflege)? Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Schmidt