Hallo,
wird bei Antrag der U1 Umlage die Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge anteilig der SV-Tage als erstattungsfähig hinzu gerechnet oder abgezogen? Ebenso, wie verhält es sich mit VL-Leistungen? Sind die ebenfalls anteilig oder ganz in den Antrag zu nehmen? Oder vielleicht gar nicht, weil nicht erstattungsfähig sind?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen