Wir sind eine Kanzlei mit einem Hauptstandort und haben deutschlandweit weitere unselbstständige Niederlassungen. Jede Niederlassung hat eine eigene Betriebsnummer, bei der Berufsgenossenschaft, Schwerbehindertenausgleichsabgabe etc. erfolgt eine einheitliche Meldung.
Alle Partner der PartG sind geschäftsführende Gesellschafter und haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Wie ist das bei der Ermittlung der Arbeitnehmeranzahl für die U1? So wie ich es der Literatur entnommen habe, erfolgt eine Zusammenrechnung von Hauptbetrieb und Niederlassungen und somit eine Gesamtbeurteilung für den Betrieb.