Expertenforum - Tod Einzelunternehmer - kann die Betriebsnummer weiter verwendet werden (durch Erben)?

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  • 01
    Tod Einzelunternehmer - kann die Betriebsnummer weiter verwendet werden (durch Erben)?

    Guten Tag,


    wenn ein Unternehmer verstirbt (Einzelunternehmen) und die Rechtsnachfolge nicht geregelt und das Erbe noch nicht geklärt ist, kann die Betriebsnummer dann weiter verwendet werden? Wenn ja, wie lange? Gibt es da Fristen?

    Oder muss die Betriebsnummer mit dem Todestag stillgelegt und ab dem Folgetag eine neue Betriebsnummer beantragt werden?

  • 02
    RE: Tod Einzelunternehmer - kann die Betriebsnummer weiter verwendet werden (durch Erben)?

    Hallo Frau Peters,
     
    das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis wird geprägt von der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber, dem das Direktionsrecht zusteht. Fehlt es an der wechselseitigen Beziehung, weil der Arbeitgeber verstorben ist, endet auch das Beschäftigungsverhältnis. Dies gilt ungeachtet dessen, dass über den Tod hinaus bis zum rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses ggf. noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt (von den Erben) zu erfüllen sind. Treten die Erben in das Arbeitsverhältnis ein, entsteht zu diesen ein neues Beschäftigungsverhältnis.
     
    Da nach Ihrer Schilderung für uns (noch) kein neues Beschäftigungsverhältnis im Rahmen der Erfolge erkennbar ist, wäre demzufolge die Vergabe einer neuen Betriebsnummer aktuell nicht erforderlich.
     
    Sobald die Rechtsnachfolge geklärt ist, empfehlen wir Ihnen, sich bezüglich der Beantragung einer neuen Betriebsnummer mit dem Betriebsnummernservice der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen (Tel: 0800 4 5555 20, E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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