Ein Arbeitnehmer ist in 2024 verstorben. Nun haben wir in 2025 den Erbschein erhalten und wollen an die Erben das Geld auszahlen. Die Erben bekommen das Restgehalt des Sterbemonats, Urlaubsabgeltung und das anteilige 13. Gehalt im Januar 2025 überwiesen. Wie müssen wir die Steuer bei den Erben berechnen? Anteilig vom 1 des Monats bis zum Sterbetag des Monats oder volle 30 Steuertage für das anteilige Gehalt? Für die Urlaubsabgeltung und das anteilige 13. Gehalt dann die Jahrestabelle?
Expertenforum - Tod eines Arbeitnehmers
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01
Tod eines Arbeitnehmers
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02
RE: Tod eines Arbeitnehmers
Sehr geehrter Fragesteller,
beim Restgehalt des Sterbemonats ist für die Berechnung der Lohnsteuer die Tagestabelle anzuwenden, für die Urlaubsabgeltung und das anteilige 13. Gehalt (als sonstige Bezüge) die Jahrestabelle (jedoch ohne Berechnung eines höheren Jahresarbeitslohns, da weitere Vergütung ausgeschlossen ist). Bei der Berechnung müssen die ELStAM der (vergütungsempfangenden) Erben zugrunde gelegt werden (also nicht jene des verstorbenen Arbeitnehmers).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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03
RE: Tod eines Arbeitnehmers
Ich habe da nochmal eine Frage. Nehme ich dann zum Beispiel Todestag der 15.09.2024 dann Anmeldung 01.01.2025 bis 15.01.2025 = 15 Steuertage?
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04
RE: Tod eines Arbeitnehmers
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, das ist korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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