Sehr geehrtes Experten-Team,
es geht um folgenden Sachverhalt:
Unsere Arbeitnehmerin verstarb am 04.10.2025 und laut Arbeitsvertrag ist an den Witwer für den Sterbemonat und den darauf folgenden Monat noch Lohn zu zahlen. Was ist hier in diesem speziellen Fall zu beachten? Ist das gezahlte Entgelt versicherungspflichtig und welche Meldungen sind hier für wen zu erstellen ?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
T.S.