Guten Tag,
wir haben folgenden Fall:
Eine Sozialpädagogin ist in Teilzeit mit 24 Stunden pro Woche bei uns angestellt.
Parallel möchte sie nun bei uns für die restlichen 16 Stunden pro Woche eine Zusatzausbildung zur Psychologin absolvieren.
Für die Teilzeitbeschäftigung als Sozialpädagogin ist sie mit Personengruppe 101 geschlüsselt, für die Zusatzausbildung "Psychologin in Ausbildung" wäre jedoch der Schlüssel 102 anzuwenden, da es sich um eine Ausbildung handelt.
Können Sie uns mitteilen, wie dieser Fall gehandhabt werden soll?
Vielen Dank.