Guten Tag,
wir haben einen Mitarbeiter der über der JAEG verdient und privat krankenversichert ist.
Nun nimmt er vom 23.10.2025 - 22.11.2025 Teilzeit in Elternzeit mit 30 Stunden Woche und unterschreitet mit seinem Gehalt die JAEG.
Führt bereits dieser 1 monatige Anpassung der Arbeitszeit zur Versicherungspflicht?
Falls ja.
Ab wann gibt es eine neue Beurteilung?
Bereits ab dem 23.11.2025 oder erst nach Ablauf des Kalenderjahres zum 31.12.2025 mit Prognose 2026:
Ab dem 23.11.2025 arbeitet er wieder zu den alten Bedingungen in Vollzeit über der JAEG bei 12 monatiger Betrachtung. Ist dies ggf. bei der Beurteilung am 23.10.2025 mit einzubeziehen.