Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu einem Teilrentner, der weiterhin bei uns beschäftigt ist.
Verdienst ist über BBG:
Wird hier der Zuschuss nach wie vor gleich berechnet?
Erhält der Mitarbeiter nicht auch einen Zuschuss von der DRV?
Damit wären ja insgesamt zu viele Beiträge gezahlt, da über uns ja schon bis zur BBG abgeführt wird? Wird der Zuschuss dann anteilig wie bei einer Mehrfachbeschäftigung berechnet?
Vielen Dank und viele Grüße