Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Teilrentner mit Zuschuss zur KV

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe eine Frage zu einem Teilrentner, der weiterhin bei uns beschäftigt ist.

    Verdienst ist über BBG:

    Wird hier der Zuschuss nach wie vor gleich berechnet?

    Erhält der Mitarbeiter nicht auch einen Zuschuss von der DRV?

    Damit wären ja insgesamt zu viele Beiträge gezahlt, da über uns ja schon bis zur BBG abgeführt wird? Wird der Zuschuss dann anteilig wie bei einer Mehrfachbeschäftigung berechnet?


    Vielen Dank und viele Grüße

  • 02
    RE: Teilrentner mit Zuschuss zur KV

    Hallo Flocke,
     
    um in Ihrem Sacherhalt eine konkrete Stellungnahme abgeben zu können, bitten wir um folgende zusätzliche Informationen:
     
    Ist die betroffene Person privat oder ggfs. unter Nutzung des Firmenzahlerverfahrens freiwillig gesetzlich  krankenversichert?
     
    Wurde die Regelaltersgrenze bereits erreicht?
     
    Vielen Dank.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Teilrentner mit Zuschuss zur KV

    Vielen Dank für Ihre Rückfragen.

    Es liegt eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Kasse vor und die Regelaltersgrenze wurde erreicht.

    Viele Grüße

  • 04
    RE: Teilrentner mit Zuschuss zur KV

    Hallo Flocke,
     
    bei der Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung sind vordergründig arbeitsrechtliche Regelungen betroffen.
    Wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums dazu nur eine grundsätzliche Stellungnahme abgeben können.
     
    Beziehen Altersrentner eine Teilrente, hat dies keine sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Hier besteht grundsätzlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. In der Krankenversicherung kommt bei Teilrentenbeziehern weiterhin der allgemeine Beitragssatz zum Tragen. Dies gilt auch für die Ermittlung des Beitragszuschusses für freiwillig versicherte Arbeitnehmer.
    Beziehen beschäftigte Teilrentner ein Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und haben die Regelaltersgrenze bereits erreicht, ist unter Nutzung des Firmenzahlerverfahrens der Beitragsgruppenschlüssel „9121“ zu verwenden.
     
    Bei freiwillig Versicherten, die neben dem Arbeitsentgelt aus einer versicherungsfreien Beschäftigung gleichzeitig eine Rente erhalten, ist zunächst das Arbeitsentgelt und danach alle weiteren Einkünfte - in der nach § 238a SGB V vorgesehenen Reihenfolge - für die Beitragsbemessung in der freiwilligen Versicherung heranzuziehen. Dabei wird der Zahlbetrag der Rente getrennt von den übrigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Soweit dies insgesamt zu einer über der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Beitragsbelastung führen würde, ist statt des entsprechenden Beitrags aus der Rente nur der Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zur Krankenversicherung als weiterer Beitrag an die Krankenkasse zu zahlen.
     
    Der Anspruch auf einen Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber aufgrund der Beschäftigung besteht unabhängig davon, dass seitens des Rentenversicherungsträgers bereits ein Zuschuss aufgrund des Rentenbezuges gewährt wird. Eine Beitragsberechnung analog einer Mehrfachbeschäftigung findet in einem solchen Fall nicht statt.
     
    Zur weiteren Vorgehensweise empfehlen wir der betreffenden Person, die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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