Hallo,
wir sind eine GmbH mit Hauptsitz und einer unselbständigen Betriebsstätte.
Wird die Berechnung der Mitarbeiter zur Teilnahme am U1-Verfahren getrennt vorgenommen ?
Danke
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Wird die Berechnung der Mitarbeiter zur Teilnahme am U1-Verfahren getrennt vorgenommen ?
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Guten Tag,
Haupt-, Neben- bzw. Zweigbetriebe zählen zusammen als ein Betrieb. Hat ein Arbeitgeber mehrere Betriebe, so werden die Mitarbeitenden in den einzelnen Betrieben zusammengerechnet. Dabei ist es unerheblich, ob die Beschäftigten der einzelnen Betriebe bei einer oder bei verschiedenen Krankenkassen versichert sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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