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  • 01
    Taxifahrten mehrer Arbeitnehmer aus besonderem Grund

    Auf einem Weihnachtsmarkt in Berlin haben einige wenige Mitarbeiter am Abend ihre Heimfahrt zur Unterkunft immer mit dem Taxi zurück gelegt. Der Grund: Mit den Tageseinnahmen (Kasse) war aus Sicherheitsgründen keine Fahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel angebracht.

    Frage: Können diese Fahrten steuerfrei als Reisekosten abgerechnet werden, oder sind sie pauschal mit 15% -- ? oder 25% zu versteuern?

  • 02
    RE: Taxifahrten mehrer Arbeitnehmer aus besonderem Grund

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im geschilderten Fall kann die Erstattung nach § 3 Nr. 50 EStG als steuerfreier Auslagenersatz erfolgen, da die Kosten vorrangig im betrieblichen Interesse (Sicherheit der Bar-Einnahmen) entstanden sind.


    Zur Absicherung ist möglich, eine Anrufungsauskunft des Betriebsstätten-Finanzamts nach § 42e EStG einzuholen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte für Steuerrecht

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