Expertenforum - Tantieme Gesellschafter-Geschäftsführer

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  • 01
    Tantieme Gesellschafter-Geschäftsführer

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    folgender Sachverhalt:

    ein Gesellschafter-Geschäftsführer (bisher sozialversicherungsfrei) verkauft zum 31.12.24 die Gesellschaftsanteile und ist dann ab 1.1.25 als normaler Angestellter sozialversicherungspflichtig weiter in der GmbH beschäftigt.


    Für 2024 erhält er noch eine Tantieme welche aber erst in 2025 (bei Feststellung des Jahresabschlusses) abgerechnet und bezahlt wird.


    Frage: Ist diese Tantieme noch sozialversicherungsfrei zu behandeln?


    Mit freundlichen Grüßen

     

  • 02
    RE: Tantieme Gesellschafter-Geschäftsführer

    Guten Tag,
     
    genauso wie andere Gewinnbeteiligungen stellen Tantiemen grundsätzlich beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, welche als Einmalzahlung bewertet werden.
     
    Einmalzahlungen werden grundsätzlich dem Monat der Auszahlung zugeordnet. Resultiert die Einmalzahlung aus einer vormals nicht sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ist diese auch dieser Tätigkeit zuzuordnen.
     
    Da die Gesellschafter-Geschäftsführertätigkeit sozialversicherungsfrei bewertet wurde, sind die Tantiemen im Ergebnis daher beitragsfrei auszuzahlen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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