Sehr geehrtes Expertenteam, folgender Sachverhalt ist zu klären: Ein im Oktober 2023 ausgetretener Arbeitnehmer erhält mit der Lohnzahlung Oktober 2024 noch eine Tantieme für 2023. Da es sich um einen Einmalbezug handelt, würden wir hier SV-rechtlich dem Zuflussprinzip folgen und keine Beiträge ermitteln. Ist das so korrekt?
Expertenforum - Tantieme an im Vorjahr ausgetretenen AN
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Tantieme an im Vorjahr ausgetretenen AN
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RE: Tantieme an im Vorjahr ausgetretenen AN
Hallo KSchmidt02,
bei der Tantieme handelt es sich um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.
wird zum Zeitpunkt eine Tantieme an einen Arbeitnehmer ausgezahlt (hier: Oktober 2024), dessen Beschäftigungsverhältnis im Oktober 2023 beendet wurde und folglich im gesamten Jahr 2023 keine Sozialversicherungstage vorhanden sind, ist der Einmalbezug - so wie Sie es bereits vermutet haben - beitragsfrei auszuzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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