Expertenforum - Tantieme an im Vorjahr ausgetretenen AN

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Tantieme an im Vorjahr ausgetretenen AN

    Sehr geehrtes Expertenteam, folgender Sachverhalt ist zu klären: Ein im Oktober 2023 ausgetretener Arbeitnehmer erhält mit der Lohnzahlung Oktober 2024 noch eine Tantieme für 2023. Da es sich um einen Einmalbezug handelt, würden wir hier SV-rechtlich dem Zuflussprinzip folgen und keine Beiträge ermitteln. Ist das so korrekt?

  • 02
    RE: Tantieme an im Vorjahr ausgetretenen AN

    Hallo KSchmidt02,
     
    bei der Tantieme handelt es sich um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.
     
    wird zum Zeitpunkt eine Tantieme an einen Arbeitnehmer ausgezahlt (hier: Oktober 2024), dessen Beschäftigungsverhältnis im Oktober 2023 beendet wurde und folglich im gesamten Jahr 2023 keine Sozialversicherungstage vorhanden sind, ist der Einmalbezug - so wie Sie es bereits vermutet haben - beitragsfrei auszuzahlen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.