Liebes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin möchte während ihres Mutterschutzes in den sechs Wochen vor Entbindung tageweise arbeiten. Meine Fragen hierzu:
1. hat die MA einen Anspruch auch auf tageweise Weiterbeschäftigung während des Mutterschutzes?
2. eine teilweise WB würde arbeitsvertragliche Änderungen mit sich bringen, bspw. die Verringerung der Arbeitszeit und die individuelle Verteilung der Arbeitszeit
3. wäre es aus SV-Betrachtung und KK-Seite grundsätzlich möglich, dass für die Tage, die die MA arbeitet Entgelt erhält und die anderen Tage das Mutterschaftsgeld greift? Oder würde dem grundsätzlich schon die arbeitsvertragliche Änderung entgegenstehen?
Vielen Dank vorab und Viele Grüße