Hallo zusammen,
muss bei einer Änderung des Tätigkeitsschlüssels eine Stornierung und neue DEÜV-Meldung ausgegeben werden? Wie sieht es bei rückwirkenden Änderungen aus?
Ein Beispiel wäre, dass man jetzt feststellt, dass sich der Tätigkeitsschlüssel seit dem 01.10.2024 verändert hat. Müsste hier die Jahresmeldung angepasst werden?
Gibt es hier einen Zusammenhang zur eigentlichen Tätigkeit (erste fünf Ziffern des Schlüssels) oder genügt hier auch schon die Änderung zwischen Voll- und Teilzeit?
Vielen Dank!