Wir haben einen Mitarbeiter der zum 28.02.2022 aus dem Unternehmen ausgetreten ist und ab 01.03.2022 eine neue Beschäftigung begonnen hat. Nach der Abrechnung wurden die entsprechenden Meldung durchgeführt.
Im Mai 2022 gab es seitens der Geschäftsleitung eine Entscheidung zu einer Zahlung (sv- und steuerpflichtig). Davon ist auch der Mitarbeiter betroffen, der die Zahlung erhalten soll. Alle Mitarbeiter sollen die Zahlung mit dem Abrechnungsmonat Mai 2022 erhalten.
Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Damit auf der SV- und Steuerseite alles richtig abgebildet und übermittelt wird. Bevor ich die Anpassung vornehme, stellt sich mir schon die Frage, wie und ab welchen Monat ich ihn wieder anmelde, weil er ab 01.03.2022 die neue Beschäftigung begonnen hat.