Liebes Experten-Team,
wir haben mal wieder einen Vorgang, bei dem wir Ihre Hilfe benötigen.
Wir haben einen Mitarbeiter, der Aufgrund von Altersteilzeit in 2024 im SV Übergangsbereich abgerechnet wurde. Jetzt erhält der Mitarbeiter im Januar 25 eine Sonderzahlung, die aufgrund der Märzklausel dem Vorjahr zugeordnet wird. Wie verhält es sich jetzt mit dem SV-Übergangsbereich? Führt der Tatbestand Märzklausel und Übergangsbereich dazu, dass wir für das ganze Jahr 2024 den Übergangsbereich rückabwickeln müssen? Oder hat die Zuordnung auf das Vorjahr wegen der Märzklausel überhaupt keine Auswirkung auf den SV-Übergangsbereich in 2024?
Vielen Dank und viele Grüße
M. Sering