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  • 01
    SV-Tage / SV-Berechnung bei unbezahlter Freistellung

    Guten Tag,


    wir haben folgenden Fall:


    Ein Mitarbeiter ist vom 01.01.2025-30.09.2025 bei uns beschäftigt.

    Vom 01.01.-30.06.2025 liegt der Verdienst des Mitarbeiters über der BBG RV, so dass er den Höchstsatz an SV-Beiträgen in allen vier Zweigen abführt.

    Vom 01.07.-30.09.2025 ist der Mitarbeiter ohne laufende Bezüge, also unbezahlt, freigestellt. Ab diesem Zeitpunkt sind wir nur noch Nebenarbeitgeber - es gibt einen neuen Hauptarbeitgeber.

    Zum 30.09.2025 scheidet der Mitarbeiter aus.

    Im Monat September erhält der Mitarbeiter noch eine Prämie und eine Tantieme.


    Nun unsere Fragen hierzu:


    Sind trotz der unbezahlten Freistellung in den Monaten Juli - September noch SV-Tage anzusetzen, so dass bei der Zahlung der Prämie im September weitere SV-Beiträge (f. 3 Monate SV-Luft) anfallen?

    Zu welchem Zeitpunkt ist die DEÜV-Abmeldung zu erstellen und mit welchem Grund?


    Folgende Varianten wären denkbar:


    1.

    DEÜV-Abmeldung zum 30.06.2025 / Keine SV-Tage von Juli-September / Keine SV-Beiträge auf die Prämienzahlung im September, da die BBG in den Monaten Jan.-Juni voll ausgeschöpft wurde


    2.

    DEÜV-Abmeldung zum 30.09.2025 / Keine SV-Tage von Juli-September / Keine SV-Beiträge auf die Prämienzahlung im September, da BBG in den Monaten Jan.-Juni voll ausgeschöpft wurde / Meldung wird zum 30.09.2025 erstellt mit anteiliger BBG von Jan.-Juni (6 Monate).


    3.

    DEÜV-Abmeldung zum 31.07.2025 (analog unbez. Urlaub) / Keine SV-Tage von August-September / 30 SV-Tage im Monat Juli / Verbeitragung der Prämie im Monat September anteilig mit der SV-Luft aus Juli (1 Monat)


    Könnten Sie uns bei Ihrer Rückmeldung auch den Meldegrund mitteilen?


    Vielen Dank für Ihre Einschätzung im Voraus.

     

  • 02
    RE: SV-Tage / SV-Berechnung bei unbezahlter Freistellung

    Guten Tag,
     
    das von Ihnen beschriebene Vorgehen unter 3. Können wir bestätigen. Die unbezahlte Freistellung wird analog zu einem unbezahlten Urlaub bewertet und für den Monat Juli fallen 30 SV-Tage an, die bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze für die Prämie und Tantiemen zur Beitragspflicht führen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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