Guten Tag,
wir haben folgenden Fall:
Ein Mitarbeiter ist vom 01.01.2025-30.09.2025 bei uns beschäftigt.
Vom 01.01.-30.06.2025 liegt der Verdienst des Mitarbeiters über der BBG RV, so dass er den Höchstsatz an SV-Beiträgen in allen vier Zweigen abführt.
Vom 01.07.-30.09.2025 ist der Mitarbeiter ohne laufende Bezüge, also unbezahlt, freigestellt. Ab diesem Zeitpunkt sind wir nur noch Nebenarbeitgeber - es gibt einen neuen Hauptarbeitgeber.
Zum 30.09.2025 scheidet der Mitarbeiter aus.
Im Monat September erhält der Mitarbeiter noch eine Prämie und eine Tantieme.
Nun unsere Fragen hierzu:
Sind trotz der unbezahlten Freistellung in den Monaten Juli - September noch SV-Tage anzusetzen, so dass bei der Zahlung der Prämie im September weitere SV-Beiträge (f. 3 Monate SV-Luft) anfallen?
Zu welchem Zeitpunkt ist die DEÜV-Abmeldung zu erstellen und mit welchem Grund?
Folgende Varianten wären denkbar:
1.
DEÜV-Abmeldung zum 30.06.2025 / Keine SV-Tage von Juli-September / Keine SV-Beiträge auf die Prämienzahlung im September, da die BBG in den Monaten Jan.-Juni voll ausgeschöpft wurde
2.
DEÜV-Abmeldung zum 30.09.2025 / Keine SV-Tage von Juli-September / Keine SV-Beiträge auf die Prämienzahlung im September, da BBG in den Monaten Jan.-Juni voll ausgeschöpft wurde / Meldung wird zum 30.09.2025 erstellt mit anteiliger BBG von Jan.-Juni (6 Monate).
3.
DEÜV-Abmeldung zum 31.07.2025 (analog unbez. Urlaub) / Keine SV-Tage von August-September / 30 SV-Tage im Monat Juli / Verbeitragung der Prämie im Monat September anteilig mit der SV-Luft aus Juli (1 Monat)
Könnten Sie uns bei Ihrer Rückmeldung auch den Meldegrund mitteilen?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung im Voraus.