Wenn Beschäftigte nach dem Bezug von Krankengeld in die Aussteuerung ohne Bezug von Arbeitslosengeld fallen, oder eine Rückwirkende EU-Rente bekommen, ist mit einer Monatsfrist eine Abmeldung mit Meldegrund 34 abzugeben.
Ist in diesem Zeitraum der Monatsfrist eine Einmalzahlung zu verbeitragen und es entstehen SV-Tage?
Beispiel 1 - EU-Rente nach Krankengeld:
Ende Krankengeld: 06.07.2026
Rückwirkende EU-Rente ab 01.03.2026
Muss die Abrechnung 07/2026 dann mit 25 SV-Tagen abgerechnet werden?
Beispiel 2 - Aussteuerung ohne Arbeitslosengeld nach Krankengeld:
Ende Krankengeld: 25.05.2026
Abmeldung mit Meldegrund 34 vom 26.05.2026 - 25.06.2026 richtig?
Abrechnung 06/2026 mit 25 SV-Tagen?
Vielen Dank und Grüße