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  • 01
    SV Schlüssel bei Beschäftigung von privatversicherten Rentnern

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine unserer Leitungen ist hauptberuflich selbstständig und bei uns mit 13 Wochenstunden außertariflich beschäftigt. Seit dem 01.09.2025 erhält die Beschäftigte eine Regelaltersrente über die Deutsche Rentenversicherung. Ab dem 01.03.2026 erhält Sie jedoch erst die Regealtersrente aus der Baden-Würtembergischen Ärzteversorgung, da hier die Altersgrenzen anders sind. Die Rente aus der DRV entstand aus anrechenbaren ausländischen Vorbeschäftigungen ohne ärztliche Tätigkeiten in Deutschland. Daher unsere Frage, ob bereits ab 01.09.2025 der SV-Schlüssel 0320 verwendet werden muss oder bis zum 28.02.2026 der SV-Schlüssel 0129 bleibt?


    Im Voraus vielen Dank!

  • 02
    RE: SV Schlüssel bei Beschäftigung von privatversicherten Rentnern

    Hallo Klinikum,

    der Bezug einer Altersversorgung aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z. B. Ärzteversorgung) wird grundsätzlich für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht/ -freiheit den übrigen Altersversorgungen gleichgestellt.
     
    Die Versorgungsordnungen der verschiedenen Versorgungswerke beinhalten nach unserem Kenntnisstand noch immer zum Teil unterschiedliche Regelungen.
     
    Da nach unserem Kenntnisstand die Satzungsregelung der Baden-Württembergischen Ärzteversorgung ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze keine weiteren Zahlungseingänge mehr vorsieht, wird ab diesem Zeitpunkt der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wieder an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.
     
    Demzufolge lautet in Ihrem Fall der Beitragsgruppenschlüssel ab 01.03.2026 „0320“ in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel „119“. Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung ist ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Beitragsentrichtung an die zuständige gesetzliche Krankenkasse abzuführen.
     
    Die Tatsache, dass die Mitarbeiterin bereits seit dem 01.09.2025 eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung bezieht, hat hierauf keine Auswirkungen.   
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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