Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben in unserer Firmenstruktur eine GmbH und eine GmbH & Co. KG. Folgende Frage haben wir: Ist es möglich einen sv-pflichtigen Mitarbeiter aus der GmbH zusätzlich als geringfügig Beschäftigten Mitarbeiter in der GmbH & Co. KG zu beschäftigen? Oder wird dieses dann bereits als ein Arbeitsverhältnis angesehen, obwohl es sich hier um unterschiedliche Firmen handelt?
Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen