Wir haben einen Praktikanten, der über die wifa eine Praxisintegrierte Weiterbildung von 06/24 bis 06/27absolviert. Bei uns leistet dieser Praktikant ein Praktikum von 10/25 bis 06/27 in einer unserer Kitas ab. Er arbeitet tgl. 6 Stunden und bekommt von uns 400 € gezahlt. Wie ist dieser Praktikant sv-rechtlich zu beurteilen? Welcher Personen- und Beitragsgruppenschlüssel ist zu verwenden. Vielen Dank
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SV rechtliche Beurteilung
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RE: SV rechtliche Beurteilung
Guten Tag,
wird im Rahmen einer außerbetrieblichen Umschulung bzw. Weiterbildung ein Betriebs- oder Berufspraktikum absolviert, sind auch in dieser Zeit die Umschüler grundsätzlich nicht als Beschäftigte zur Berufsausbildung anzusehen.
Dies gilt immer dann, wenn es sich bei dem Berufspraktikum nicht um einen selbstständigen Teil der Ausbildung handelt, das heißt, wenn der Ausbildungsabschnitt als unselbstständiger Teil der Ausbildung bei dem Umschulungsträger anzusehen ist.
Da es bei einer praxisintegrierten Weiterbildung im Rahmen einer außerbetrieblichen Weiterbildung an einem Beschäftigungsverhältnis fehlt, entsteht ungeachtet der Frage der Gewährung von Arbeitsentgelt auch keine Sozialversicherungspflicht.
Insoweit besteht nach unserer Einschätzung in dem bei Ihnen ausgeübten Praktikum keine Sozialversicherungspflicht.
Für eine rechtsverbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Praktikanten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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