sehr geehrte Damen und Herren,
würden Sie mir bitte im Fall einer Töpfermeisterin, die vorübergehend Wandergesellen beschäftigt, weiterhelfen?
Die Wandergesellen lernen und arbeiten in der Töpferei für mehrere Monate und erhalten dafür Kost und Logie von der Töpfermeisterin. Sie bezahlt bspw. angemietete Unterkünfte und stellt diese dann dem Wandergesellen zur Verfügung.
Sind hier als Vergütung/Lohn Sachbezüge zu versteuern bzw. sind hierauf SV-Beiträge abzuführen?
Muss der Wandergeselle sich vielleicht selbst krankenversichern?
Mit welcher Personengruppe, Arbeitnehmertyp ist der Wandergeselle anzumelden?
Sicherlich muss eine Meldung an die BG erfolgen?
Besten Dank vorab