Hallo,
ich habe einen Gesellschafter/Geschäftsführer mit 50% der Anteile am Unternehmen A, welcher somit SV-frei abgerechnet wird. Er ist in einer privaten Krankenversicherung versichert.
Jetzt möchte der Mann in einer anderen Firma B sich anstellen lassen und einen Nebenjob mit etwa 1000,- EUR netto ausführen. Theoretisch wäre er bei Firma B SV-Pflichtig.
Wie muss ich das SV-rechtlich bewerten? Muss ich die Beitragsbemessungsgrenze beachten? Wie sind dann die AG-Anteile abzurechnen?
Viele Grüße
Claudia