Guten Tag,
wir haben einen Mitarbeiter auf Minijob-Basis, der als Saisonkraft für einige Monate in Vollzeit tätig war. Für die Zahlung der Jahressonderzahlung wird nun die Vollzeittätigkeit als Grundlage berücksichtigt und dadurch überschreitet er deutlich die Minijobgrenze. Muss ich ihn für diesen Monat wieder in der Sozialversicherung anmelden?