Guten Tag,
welches Brutto ist im AAG Antrag für Beschäftigungsverbot als SV-pflichtiges-Arbeitsentgelt zu melden?
Ab dem 01.10.2022 ändert sich für den Übergangsbereich die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen. Es erfolgt je eine Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer.
- Das AN-Brutto welches für die AN Verbeitragung verwendet wird?
- Die Beitragspflichtige Einnahme insgesamt?
- Das ungekürzte Brutto ohne Gleitzone?
Danke und liebe Grüße
Frederic Louven