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  • 01
    SV Pflichtige Zuschläge

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    unseren Mitarbeiter (Schichtbetrieb) werden regelmäßig Zuschläge SFN ausbezahlt. Bei Urlaub und Krankheit werden diese ja mit einem Durchschnittsbetrag steuer und sozialversicherungspflichtig abgerechnet. Die steuer und sozialversicherungspflichtige Zuschläge werden 2 Monate später ausbezahlt. Wenn der AN aus der Lohnfortzahlung fällt und keine SV Tage mehr hat, müssen dann diese Zuschläge einen Monat mit SV Tagen zugeordnet werde? Sonst wären diese ja frei. Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: SV Pflichtige Zuschläge

    Guten Tag,
     
    aus Vereinfachungsgründen können Zuschläge oder ähnliche Einnahmen, die ständig bis zu zwei Monaten nach der tatsächlichen Arbeitsleistung
    abgerechnet und ausgezahlt werden, für die Beitragsberechnung dem Entgeltabrechnungszeitraum der Auszahlung zugeordnet werden.
     
    Diese Vereinfachung ist jedoch dann nicht zulässig, wenn in dem gesamten Entgeltabrechnungszeitraum, in dem die variablen Entgeltbestandteile abgerechnet
    werden sollen, Beitragsfreiheit (z. B. wegen Krankengeldbezug) besteht.
     
    In dem von Ihnen geschilderten Fall dürfen die verstetigten Zuschläge nicht in den Monaten ohne Sozialversicherungstage abgerechnet werden.
    Es erfolgt hier abweichend von der zeitversetzten Abrechnung die Zuordnung zu den tatsächlichen Erarbeitungsmonaten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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