Sehr geehrte Damen und Herren,
unseren Mitarbeiter (Schichtbetrieb) werden regelmäßig Zuschläge SFN ausbezahlt. Bei Urlaub und Krankheit werden diese ja mit einem Durchschnittsbetrag steuer und sozialversicherungspflichtig abgerechnet. Die steuer und sozialversicherungspflichtige Zuschläge werden 2 Monate später ausbezahlt. Wenn der AN aus der Lohnfortzahlung fällt und keine SV Tage mehr hat, müssen dann diese Zuschläge einen Monat mit SV Tagen zugeordnet werde? Sonst wären diese ja frei. Vielen Dank für die Rückmeldung.