Expertenforum - SV-pflichtige Beschäftigung einer beihilfeberechtigten Person

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  • 01
    SV-pflichtige Beschäftigung einer beihilfeberechtigten Person

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben folgenden Sachverhalt: Wir haben eine Mitarbeiterin (sozialversicherungspflichtig) eingestellt, diese hat nun eine Bescheinigung der Knappschaft eingereicht mit folgendem Text:

    "Frau ... geb, 23.04.1968, gehört als Versorgungsempfängerin dem beihilfeberechtigten Personenkreis gemäß § 2 der Bundesbeihilfeverordnung -BBhV - an. Der Bemessungssatz beträgt 70 vom Hundert der beihilfefähigen Aufwendungen (§46 Abs. 2 BBhV). Zusätzlich hat die Mitarbeiterin einen Nachweis über eine private KV eingereicht.

    Frage: Welcher Beitragsgruppenschlüssel und welcher Personengruppenschlüssel ist zu verwenden? Hat die Mitarbeiterin Anspruch auf Zuschuss zur privaten KV?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: SV-pflichtige Beschäftigung einer beihilfeberechtigten Person

    Guten Tag,
     
    Bezieher einer beamtenrechtlichen Hinterbliebenenversorgung sind lediglich in der Krankenversicherung der Rentner (KvdR) versicherungsfrei, wenn sie ihren Rentenanspruch nur aus der Versicherung dieser Personen ableiten und nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe haben.

    Das heißt, dass Versicherungspflicht – mit Ausnahme der Krankenversicherung als Rentner – immer dann besteht, wenn einer der Versicherungspflicht auslösenden Tatbestände des § 5 Abs. 1 SGB V vorliegt, z.B. Beschäftigung gegen Entgelt.
     
    In Ihrem Sachverhalt besteht somit Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Als einzige Besonderheit ist zu beachten, dass Beamte und andere Personen, die Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben, nur den halben Beitragssatz zur Pflegeversicherung zahlen. Dieser ermäßigte Beitragssatz ist von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte zu tragen.
     
    Es ist die Beitragsgruppe 1112 und der Personengruppenschlüssel 101 zu melden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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