Sehr geehrte Damen und Herren,
ein 17-jähriger Schüler möchte in den Ferien gern bei uns eine Ferientätigkeit aufnehmen. Er befindet sich allerdings im Berufsvorbereitungsjahr (bis 2027) bei diesem er ebenso seinen Hauptschulabschluss machen möchte.
Hier meine Frage: ist sein Status bei Beginn der Beschäftigung hier ebenso "Schüler" oder gilt er hier als "Schulentlassener mit Berufsausbildungsabsicht"? Kann er hier ebenso SV-frei abgerechnet werden, wenn alle anderen Komponenten passen?
Vielen Dank für eine Information.
Mit freundlichen Grüßen
A. Groß