Liebes Experten-Team,
ich bitte um Unterstützung bei folgendem Sachverhalt:
Eine wegen Elternzeit beurlaubte Beamtin hat während dieser Elternzeit eine Beschäftigung als angestellte Lehrkraft mit 20/27 Wochenstunden (5-Tage-Woche) aufgenommen (beim selben Arbeitgeber). Sie ist privat kranken- und pflegeversichert. Mit der Arbeitsaufnahme sind wir von einer sv-pflichtigen Beschäftigung in allen SV-Zweigen ausgegangen (BGS 1112), weil es sich bei der Elternzeit um eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge handelt. Ich bitte um Mitteilung, ob dies so korrekt ist oder ob aufgrund des Beamtenverhältnisses auch für die daneben aufgenommene Beschäftigung KV/PV-Freiheit besteht?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine H.